Arbeitnehmerüberlassung (AÜG): rechtssicher, flexibel, tarifgebunden

Arbeitnehmerüberlassung — umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit — ist die befristete Überlassung von Mitarbeitenden durch einen Personaldienstleister an ein anderes Unternehmen. Der Mitarbeiter ist beim Verleiher (EURA) fest angestellt, erbringt seine Arbeitsleistung aber beim Entleiher (Ihrem Unternehmen). EURA verfügt über eine unbefristete Überlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und ist seit 1987 in diesem Geschäft.

Wann macht Arbeitnehmerüberlassung Sinn?

AÜG ist das richtige Instrument, wenn Sie Personalbedarf flexibel und kurzfristig decken müssen — ohne langfristige arbeitsrechtliche Bindung.

  • Auftrags- und Saisonspitzen
  • Ausfälle (Krankheit, Elternzeit, plötzliche Kündigungen)
  • Projekte mit klar definierter Laufzeit
  • Kandidaten-Erprobung mit späterer Übernahmeoption (Try & Hire)
  • Schneller Markteinstieg ohne eigene Recruiting-Kapazität

Equal Pay nach 9 Monaten — was bedeutet das?

Seit der AÜG-Reform 2017 gilt: Nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung beim selben Entleiher hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter. Die maximale Überlassungsdauer beträgt 18 Monate.

Über die iGZ-/GVP-Branchenzuschlagstarife wird die Anpassung an das Niveau des Stammpersonals jedoch bereits stufenweise früher erreicht. EURA sorgt für vollständige Compliance und transparente Kalkulation — Sie wissen vorab, wann welche Stufe greift und was das kostet.

Was kostet AÜG?

Sie zahlen einen Stundenverrechnungssatz, der Lohn (nach iGZ-/GVP-Tarif plus etwaige Branchenzuschläge), Sozialabgaben, Lohnnebenkosten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und unsere Steuerungsleistung enthält. Es fallen keine Vermittlungsprovisionen, keine Kündigungsfristen und keine Abfindungsrisiken an.

Bei Übernahme aus AÜG in Festanstellung berechnen wir eine moderate, mit zunehmender Überlassungsdauer abschmelzende Abschlussgebühr — keine pauschale Jahresgehaltsprovision wie bei klassischer Direktvermittlung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Direktvermittlung?

Bei Arbeitnehmerüberlassung ist der Mitarbeiter beim Personaldienstleister fest angestellt und wird Ihnen befristet überlassen. Bei der Direktvermittlung schließt der Mitarbeiter direkt einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Unternehmen. AÜG ist flexibel, Direktvermittlung dauerhaft.

Wann greift Equal Pay?

Gesetzlich nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung beim gleichen Entleiher. Über die iGZ-/GVP-Branchenzuschlagstarife wird die Anpassung in mehreren Stufen bereits ab Woche 6 oder 9 erreicht — abhängig von der Branche.

Wie lange darf ich einen Zeitarbeitnehmer einsetzen?

Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate beim selben Entleiher. Tarifvertragliche Abweichungen sind in beide Richtungen möglich. Nach Ablauf wird der Mitarbeiter entweder übernommen, vorübergehend abgelöst oder rotiert.

Was passiert, wenn der Zeitarbeitnehmer ausfällt?

EURA stellt im Bedarfsfall innerhalb kürzester Zeit Ersatz aus dem Kandidatenpool. Im On-Site-Management arbeiten wir mit Rapid Replacement: Bei Ausfall organisieren wir innerhalb weniger Stunden Ersatz vor Ort. Unsere durchschnittliche Krankheitsquote liegt mit 4,2 % deutlich unter dem Branchenschnitt.

AÜG-Bedarf in 48 Stunden gedeckt

Sagen Sie uns, welches Profil Sie wann an welchem Standort brauchen. Erste qualifizierte Kandidaten in unter 2 Tagen — bei einer Besetzungsquote von 94 % im gewerblich-technischen Segment.

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